Zitat zum Abmahnwahn von studiVZ

studiVZ mahnt ja im Moment so alles ab, was ein VZ im Namen trägt. Sehr bedenklich das Ganze, da eine Abkürzung für “Verzeichnis” und einer vorangestellten Personengruppe markenrechtlich nicht wirklich schützenswert sind bzw. sein sollten. Aber Gott sei dank gibt es Leute die sich gegen diese Farce zur Wehr setzen. So z.B. Nina Krug die wegen ihres BewerberVZs abgemahnt wurde:

“Ich lasse mir kein wettbewerbswidriges Verhalten von einem Facebook-Klon vorwerfen”

(via)

Gemischtes, Internet | 1. März, 2008

HTML-Code ansehen verboten

Gesehen bei Golem: Auf der Seite einer Anwaltskanzlei findet sich in der Rubrik “User Agreement/Privacy Policy” unter anderem folgender Passus: “…zum Beispiel sind wir die Urheber aller Texte auf dieser Website und Eigentümer ihres Look-and-Feels. Uns gehört auch der ganze Code, der HTML-Code eingeschlossen, sowie die Inhalte. Wie Sie vielleicht wissen, können Sie sich den HTML-Code in einem Standardbrowser anzeigen lassen. Wir gestatten es Ihnen jedoch nicht, den Code anzusehen, denn wir sehen ihn als unser gesetzlich geschütztes, geistiges Eigentum an. Sie haben daher keine Erlaubnis, das zu tun… “.

Muhaha…

Internet | 30. Oktober, 2007